Ryanair und Aer Lingus haben Handgepäck verboten
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Ryanair und Aer Lingus haben Handgepäck verboten

Sep 01, 2023

Es gibt eine Liste verbotener Gegenstände, die weder an Bord eines Flugzeugs noch durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden dürfen

Da der Juni-Feiertag näher rückt, ist vielen Menschen möglicherweise nicht bewusst, dass einige Alltagsgegenstände auf Flügen verboten sind.

Aufgrund der Lebenshaltungskostenkrise entscheiden sich viele Reisende dafür, alles ins Handgepäck zu packen, um beim Einchecken Geld zu sparen.

Allerdings gibt es eine Liste verbotener Gegenstände, die weder an Bord eines Flugzeugs noch durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden dürfen, berichtet Dublin Live.

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Einige Fluggesellschaften wie Ryanair gestatten den Passagieren die kostenlose Mitnahme eines Handgepäckstücks im Flugzeug, das unter den Sitz vor ihnen passen muss. Mittlerweile erlaubt Aer Lingus den Passagieren, ein größeres 10-kg-Gepäckstück sowie einen kleineren persönlichen Gegenstand kostenlos mit an Bord zu nehmen.

Es gibt eine lange Liste verbotener Gegenstände, die weder an Bord noch durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden dürfen. Farbe, Feuerzeuge, Knallbonbons, Energiesparlampen, Eispickel, hochprozentiger Alkohol und Rasierklingen sind nicht erlaubt.

Auch Flüssigkeiten über 100 ml können beschlagnahmt werden, da es Sicherheitsbeschränkungen gibt. Hier finden Sie alles, was Sie darüber wissen müssen, welche Gegenstände auf Flügen von Aer Lingus und Ryanair verboten sind:

Laut einem Sprecher von Aer Lingus handelt es sich bei verbotenen, eingeschränkten und gefährlichen Gütern um „Artikel oder Stoffe, die eine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können“. Sie haben die folgende Liste verbotener Gegenstände im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck bereitgestellt.

Schusswaffen, Schusswaffen und andere Geräte, die Projektile abfeuern – Geräte, die dazu geeignet sind oder zu sein scheinen, durch das Abfeuern eines Projektils schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:

Schusswaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten

Spielzeugpistolen, Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können, Bestandteile von Schusswaffen, ausgenommen Zielfernrohre

Druckluft- und CO2-Pistolen wie Pistolen, Pelletpistolen, Gewehre und Kugellagerpistolen

Signalpistolen und Startpistolen, - Bögen, Armbrüste und Pfeile

Harpunengewehre und Harpunengewehre

Schleudern und Katapulte

Betäubungsgeräte – Geräte, die speziell zur Betäubung oder Immobilisierung entwickelt wurden, darunter:

Elektroschockgeräte wie Elektroschocker, Taser und Elektroschockstöcke

Tierbetäuber und Tiertöter

lähmende und kampfunfähig machende Chemikalien, Gase und Sprays wie Keule, Pfefferspray, Paprikaspray, Tränengas, Säurespray und Tierabwehrspray

Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante – Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante, die schwere Verletzungen verursachen können, einschließlich:

Gegenstände zum Hacken, wie Äxte, Beile und Hackmesser

Eispickel und Eispickel

Rasierklingen

Kistenschneider

Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm

Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm, gemessen vom Drehpunkt

Kampfsportausrüstung mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante

Schwerter und Säbel;

Werkzeuge für Handwerker – Werkzeuge, die dazu geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Flugzeugen zu gefährden, einschließlich:

Brecheisen

Bohrmaschinen und Bohrereinsätze, einschließlich tragbarer Akku-Bohrmaschinen

Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können, wie z. B. Schraubendreher und Meißel

Sägen, einschließlich tragbarer Akku-Motorsägen

Lötlampen

Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen

Stumpfe Instrumente – Gegenstände, die beim Schlagen schwere Verletzungen verursachen können, einschließlich:

Baseball- und Softballschläger

Keulen und Schlagstöcke wie Schlagstöcke, Schlagstöcke und Schlagstöcke

Kampfsportausrüstung

Sprengstoffe und Brandstoffe und -geräte – Sprengstoffe und Brandstoffe und -geräte, die dazu geeignet oder geeignet zu sein scheinen, schwere Verletzungen zu verursachen oder eine Gefahr für die Sicherheit von Luftfahrzeugen darzustellen, einschließlich:

Munition

Sprengkapseln

Zünder und Zünder

Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern

Minen, Granaten und andere militärische Sprengstoffe

Feuerwerk und andere Pyrotechnik

raucherzeugende Kanister und raucherzeugende Patronen

Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff

Elektrofahrräder dürfen nur mit entferntem Akku an Bord des Fluges befördert werden und werden dann wie normale Fahrräder eingecheckt. Es gelten die oben genannten Regeln. Mittlerweile sind Segways (zweirädrige motorisierte Fahrzeuge) sowohl als aufgegebenes Gepäck als auch als Handgepäck an Bord von Aer Lingus-Flugzeugen strengstens verboten.

Elektroroller sind zur Beförderung nicht zugelassen, es sei denn, der Roller wird als echtes Mobilitätsgerät verwendet. Damit ein Elektroroller mit an Bord genommen werden darf, benötigen Passagiere ein ärztliches Attest, das einen echten Bedarf dafür bestätigt.

Wenn die Batterie eines Rollers nicht abnehmbar ist, wird sie sicher im Flugzeug befestigt, und wenn der Roller nicht im Frachtraum gesichert werden kann, wird er in der Kabine transportiert. Unterdessen können Passagiere von Aer Lingus, die auf Flügen in die USA und nach Kanada reisen, ihr Samsung Galaxy Note7-Smartphone aus Brandschutzgründen nicht im Handgepäck oder in der Beförderung mitnehmen.

Ein Ryanair-Sprecher bestätigte, dass zu den verbotenen Artikeln Folgendes gehört:

Sprengstoffe sowie Stoffe und Geräte, die geeignet sind oder scheinbar geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs zu gefährden, einschließlich Zünder und Zünder, Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern, Minen und Granaten

Gas und Gasbehälter

Entflammbare Flüssigkeiten

Brennbare Feststoffe und Stoffe, die eine chemische Reaktion hervorrufen

Feuerwerkskörper, Leuchtraketen, raucherzeugende Kanister oder Patronen und andere pyrotechnische Gegenstände

Farbe, Terpentin, Testbenzin und Farbverdünner

Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70 % (140 % Alkoholgehalt)

Chemikalien, giftige Substanzen oder infektiöse Substanzen (z. B. Säuren und Laugen, „nasse“ Batterien, Bleichmittel, Tränengas, Tierschutzsprays, Gifte, infiziertes Blut sowie Bakterien und Viren)

Radioaktives Material, einschließlich medizinischer oder kommerzieller Isotope

Ätzende Stoffe, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien und Teile, die Kraftstoff enthalten haben

Insgesamt mehr als ein Liter Speiseöl (zum Beispiel Olivenöl)

Mit Lithium-Ionen-Batterien betriebene Fahrzeuge (einschließlich Segways und Hoverboards), mit Ausnahme von Rollstühlen oder Mobilitätsgeräten, die unseren Vorschriften entsprechen

Mit Lithium-Ionen-Akkus betriebene Geräte mit mehr als 160 Wattstunden

Intelligente Taschen, aus denen die Lithiumbatterie nicht entfernt wurde

Schusswaffen, Schusswaffen, Munition und Waffen, ob echt oder imitiert, einschließlich Startpistolen, Spielzeugpistolen oder Freizeitpistolen (z. B. Paintball-Pistolen), Nagelpistolen, Bögen, Schleudern, Katapulte, Harpunengewehre, Elektroschocker, Taser, Viehstöcke und Laser

Teile von Schusswaffen (ausgenommen Visiergeräte und Visiere)

Feuerlöscher (sofern nicht durch Brandschutzvorschriften zugelassen und als Notfallausrüstung im Flugzeug)

Feuerzeuge und Feueranzünder

Weihnachtsplätzchen

Energiesparlampen

Artikel mit Verbrennungsmotoren.

Auf Ryanair-Flügen sind nur zwei Elektrorollstühle oder Elektroroller pro Flug erlaubt. Passagiere werden außerdem gebeten, die Betriebsanweisungen zum Flughafen mitzubringen.

Die Abmessungen des zusammengeklappten Rollstuhls dürfen 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe) nicht überschreiten. Rollstühle oder Elektromobile mit einem Gewicht von mehr als 150 kg benötigen eine Vorabgenehmigung und werden ohne diese nicht zur Beförderung angenommen.

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